Förderung
Auf Antrag fördert die Bürgerstiftung Projekte anderer Organisationen und engagierter BürgerInnen. Vorrangig gefördert werden Projekte, die
- Den aktuellen Schwerpunkten der Bürgerstiftung entsprechen
- Modell- oder Vorbildcharakter haben
- Wirkungsorientiert und nachhaltig angelegt sind
- Ein hohes Maß an freiwilligem Engagement erkennen lassen
- Betroffene und Beteiligte mit einbeziehen
- Hilfe zur Selbsthilfe geben oder unterstützen
- Partnerschaften zwischen Institutionen fördern
Schwerpunkte sind die Bereiche junge Menschen, Bildung, Familie und Integration. Einzelpersonen werden nur in besonderen Ausnahmefällen gefördert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung durch die Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück.
Im Allgemeinen werden folgende Projekte nicht gefördert:
- Kommerzielle Veranstaltungen oder Fundraising-Aktivitäten
- Großprojekte mit entsprechendem Finanzbedarf
- Projekte von politischen oder religiösen Gruppen, die ausschließlich politische oder religiöse Zwecke verfolgen
- Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlichen Körperschaften zu erfüllen sind
- Kapitalaufbau von Vereinen oder Stiftungen
- Projekte, die dem Wesen nach von anderen Einrichtungen oder Trägern zu finanzieren sind
- Projekte außerhalb der Region Rheda-Wiedenbrück
Beantragt werden können Projekte von jedem / jeder BürgerIn, von Schulen und Kitas, von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen, Unternehmen, Initiativen oder Gruppen. Bitte füllen Sie dazu das beiliegende Förderformular aus. Hilfreich zur Entscheidung der Bürgerstiftung sind darüber hinaus folgende Informationen:
- Angaben zum Projekt: Wie sollen die Ziele des Projekts erreicht werden? Welche Zielgruppen / wie viele Personen wird das Projekt voraussichtlich erreichen? Wie bewerten und dokumentieren Sie den Erfolg des Projekts? Wie soll das Projekt in der Öffentlichkeit dargestellt werden?
- Angaben zum Antragstellenden: Weitere Informationen und Referenzen, die über das Förderformular hinausgehen, sind jederzeit willkommen. Bei gemeinnützigen Körperschaften benötigen wir auch die Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids.
Bitte senden Sie Ihren Förderantrag an:
Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück, Postfach 1202, 33340 Rheda-Wiedenbrück
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter Tel. 0160-96844442 gern zur Verfügung.
Ihr Antrag wird baldmöglichst durch den Vorstand der Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück entschieden.
Stand 4. Juli 2010
Förderantrag:


